Nur ! Es gibt keine überqualifizierten Kfz-Sachverständige!
Meistens steht die Schadenhöhe in unmittelbarem Zusammenhang mit der Qualifikation.
Frei nach dem Motto: Was man nicht weiß, macht einen nicht heiß!
Falls bereits ein versicherungsseitiges Gutachten vorliegt:
Sie haben immer noch das Recht auf ein Gutachten des Sachverständigen Ihres Vertrauens (Fragen Sie Ihren Anwalt nach Verjährungsfristen - 3 Jahre?).
Weitere Informationen über Unfälle,Begriffserklärungen, Schadenabwicklung und das Schadenmanagement der Versicherungswirtschaft finden Sie unter
www.unfall.org