Wertermittlung

Dipl.-Ing.
NORBERT SPRIEWALD
Ingenieur-Büro für Kfz-Technik
Dipl.-Ing.
NORBERT SPRIEWALD
Ingenieur-Büro für Kfz-Technik

Wertermittlung

Zweiräder - PKW´s - Wohnmobile - LKW´s/- Anhänger - Oldtimer - Maschinen - Anlagen 

Wertermittlungen sind zur Einschätzung der wirtschaftlichen Gegebenheiten in Bezug auf Steuer- und Bilanzrecht, Versicherungsverträgen und Schadenersatzleistungen, insbesondere nach Unfällen notwendig.

Marktpreise für "Wertminderungen“, "Restwerte" oder "Wiederbeschaffung" lassen sich nicht berechnen, sie unterliegen den sich ändernden Marktgegebenheiten und dem real nicht zu erfassenden Käufer- bzw. Verkäuferverhalten.

Entsprechende EDV-Programme können nur so gut sein wie die willkürlich einsetzbaren Daten.
Unterstellt, diese einzelnen Eingabedaten wären richtig, so ist doch ein Gesamtfahrzeug mehr als die Summe seiner Teile.

Eine Wertermittlung ist nur ein Versuch, ein betriebswirtschaftlich begründetes "pauschales Rechenschema" anzuwenden und soll nur eine "Größenordnung" erzeugen, um einen Anhaltswert für eine fiktive Veräußerung darzustellen, damit im Falle eines tatsächlichen Eigentümerwechsels nicht die zahlungspflichtige Versicherung durch "Fantasie-Niedrigstpreise" übervorteilt wird.

Die Einschaltung eines Kfz-Sachverständigen mit umfassenden betriebs- und volkswirtschaftlichen Kenntnissen ist unabdingbar.

Eine Wertermittlung ist Vertrauenssache von Partnern, die auf Ihrer Seite stehen und Ihre Interessen wahren und nicht auf der Seite des Unfallgegners, dessen Versicherung und deren Kooperationspartnern.

Ich werde zur Schadenhöhe - neben den reinen Reparaturkosten - auch feststellen, wie hoch der Wiederbeschaffungswert, der Restwert oder die Wertminderung ist, bzw. ob von Anderen festgesetzte Fahrzeugwerte den den Marktgegebenheiten entsprechen.

Wertermittlung

Zweiräder - PKW´s - Wohnmobile - LKW´s/- Anhänger - Oldtimer - Maschinen - Anlagen 

Wertermittlungen sind zur Einschätzung der wirtschaftlichen Gegebenheiten in Bezug auf Steuer- und Bilanzrecht, Versicherungsverträgen und Schadenersatzleistungen, insbesondere nach Unfällen notwendig.

Marktpreise für "Wertminderungen“, "Restwerte" oder "Wiederbeschaffung" lassen sich nicht berechnen, sie unterliegen den sich ändernden Marktgegebenheiten und dem real nicht zu erfassenden Käufer- bzw. Verkäuferverhalten.

Entsprechende EDV-Programme können nur so gut sein wie die willkürlich einsetzbaren Daten.
Unterstellt, diese einzelnen Eingabedaten wären richtig, so ist doch ein Gesamtfahrzeug mehr als die Summe seiner Teile.

Eine Wertermittlung ist nur ein Versuch, ein betriebswirtschaftlich begründetes "pauschales Rechenschema" anzuwenden und soll nur eine "Größenordnung" erzeugen, um einen Anhaltswert für eine fiktive Veräußerung darzustellen, damit im Falle eines tatsächlichen Eigentümerwechsels nicht die zahlungspflichtige Versicherung durch "Fantasie-Niedrigstpreise" übervorteilt wird.

Die Einschaltung eines Kfz-Sachverständigen mit umfassenden betriebs- und volkswirtschaftlichen Kenntnissen ist unabdingbar.

Eine Wertermittlung ist Vertrauenssache von Partnern, die auf Ihrer Seite stehen und Ihre Interessen wahren und nicht auf der Seite des Unfallgegners, dessen Versicherung und deren Kooperationspartnern.

Ich werde zur Schadenhöhe - neben den reinen Reparaturkosten - auch feststellen, wie hoch der Wiederbeschaffungswert, der Restwert oder die Wertminderung ist, bzw. ob von Anderen festgesetzte Fahrzeugwerte den den Marktgegebenheiten entsprechen.
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