Kfz-Sachverständige u. -Gutachten

Kfz-Sachverständige u. -Gutachten

Erschrecken Sie nicht. Das folgende ist kein Druckfehler !!!

Jeder kann sich Kfz-Sachverständiger nennen und darf Kfz-Schadengutachten erstellen.

Kritisch wird es nur dann, wenn dieses Gutachten von irgend jemandem angezweifelt wird. Dann wird nach beruflicher Qualifikation, nach Anerkennung von irgendeinem Verband oder nach öffentlicher Bestellung und Vereidigung gefragt.

Freie Kfz-Sachverständige können durchaus von Versicherungen oder Werkstätten 'abhängige' Gutachter sein, die insgesamt das Fahrzeug 'kaputt rechnen' oder den Schaden herunterrechnen oder eine Wertminderung vollkommen ausschließen.

Die beiden großen Sachverständigen-Organisationen, die ihre Angestellten zu Kfz-Sachverständigen ernennen, sind durchaus in der Lage, Gutachten zu erstellen, die den Namen verdienen, jedoch hat jeder Gutachter seine Entscheidungsspielräume, die sicherlich auch von der Geschäftspolitik ihres Arbeitgebers anhängig sind.

Bekanntermaßen handelt es sich um einen "eingetragenen Verein", deren Vereinsmitglieder die regionalen Industrie-Großunternehmen sind und um eine "Aktiengesellschaft", deren Aktionäre unbekannt bzw. einige Versicherungen sind. Sinnvoll ist es natürlich, seine Fachkenntnisse von einem zertifizierten, unabhängigen Berufsverband überprüfen zulassen, einen "Kfz-Meisterbrief" oder ein "Ing.-Diplom" in der Tasche zu haben, wobei letzteres nicht automatisch Kenntnisse des Autos beinhaltet, denn Baustatiker sind auch Dipl.-Ingenieure. Letzteres sind im allgemeinen die Voraussetzungen, die auch die IHK für eine öffentliche Bestellung und Vereidigung zugrunde legt, die Bewerber auf ihr kfz-spezifisches Wissen prüft und eine allg. personenbezogene nicht überprüfbare Eignung testiert.

Dabei sollte auch die prüfende IHK vielleicht auf ihre "Unabhängigkeit" geprüft werden, denn die Versicherungen als Unternehmen sind selbst Mitglieder der IHK.

Zweifelsfreie und von niemanden zu überprüfende oder zu ernennende Kfz-Sachverständige dürften jedoch Dipl.-Ing. für Kfz-Technik sein, die technisch-analytisch ein Auto vollkommen durchdrungen haben und selbst an der Konstruktion und Entwicklung von Fahrzeugen mitgewirkt haben.

Die Kostenträger der Gutachten - die Haftpflichtversicherer- betrachten eine derartige Ausbildung als "überqualifiziert" und wünschen sich nur eingearbeitete Ex-Versicherungsvertreter als Gutachter, bestenfalls mit einer Techniker-Ausbildung oder mit einem Kfz-Meisterbrief.

Auch Empfehlungen der Versicherungen zu bestimmten Kfz-Sachverständigen-Büros sollten mit Vorsicht zu betrachten sein, denn diese liefern -durch Exclusiv-Verträge an Versicherungen gebunden- mehr Parteigutachten für Versicherungen als für den Geschädigten und empfehlen Reparaturwege, die möglicherweise fachlich nicht haltbar sind und ausgesprochen tendenziös sein können.

Sie haben als Geschädigter bei einem Unfall die freie Wahl eines Kfz-Gutachters Ihres Vertrauens mit der Erstellung des Gutachtens zur Beweissicherung zu beauftragen.

Sie können niemals einen überqualifizierten Kfz-Sachverständigen beauftragen, weil es keine überqualifizierten Kfz-Sachverständige gibt.

Der Beste ist gerade gut genug, wenn Sie nach der Reparatur wieder 180 km/h fahren wollen.

Sie lassen Ihre Wirbelsäule ja auch nicht von einem Masseur begutachten sondern von einem Arzt, besser noch Orthopäde.

Sollten Sie nun unsicher sein, ob der "richtige Gutachter" den Fahrzeugschaden beurteilt hat,
 fragen Sie sich selbst oder bei diesem Gutachter nach, ob mit dem Geldbetrag, den dieses Gutachten aufweist:
  • die Betriebs-Sicherheit = Zustand von Kühler, Gebläse, Radlager, Antriebswellen etc. 
  • die Verkehrs-Sicherheit= Zustand von Reifen, Felgen, Bremse, Lenkung, Achsaufhängungsteilen etc.
  • die Crash-Sicherheit = Zustand von Knautschzonen, Fahrgastzelle, Airbag, Sicherheitsgurten etc. wiederhergestellt werden kann?

Weiterhin:
  • Wurde Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung *) zugesichert ? 
  •  Wurde Ihnen kein Abzug für Wertverbesserung *) zugemutet ? 
  •  Wurde eine Wertminderung festgesetzt (wenn PKW jünger als 5 Jahre) ?
  •  Wurde die Schadenursache besprochen (Unklarheit der Schuldfrage oder Teilschuld bedingen eine jetzt noch mögliche Einschätzung in verkehrsechnisch-physikalischer Hinsicht zwecks einer späteren Unfallrekonstruktion, falls plötzlich von der Gegenseite das Gegenteil behauptet wird).
  • Wurden zur Begründung möglicher Schmerzensgeldansprüche die Fahrzeuggeschwindigkeiten beim Aufprall eingeschätzt ? *) s. Begriffslexikon für Unfallgeschädigte

Wenn Sie mehr als 1x mit "nein" geantwortet haben, dann hatten Sie den "falschen" erwischt !

Es bleibt nur die sinnvolle Möglichkeit, wenn Sie nun Ihren Schaden minimieren wollen, das vorliegende Gutachten durch einen unabhängigen Gutachter überprüfen zu lassen.

Zuvor sollten Sie jedoch einen Rechtsanwalt befragen (Vorsicht: Fragen Sie ihn, ob er in der letzten Zeit mehrfach für irgendwelche Versicherungen als Anwalt tätig war), der Ihnen bestätigen wird, dass die Kosten für einen Gutachter Ihres Vertrauens nach höchstrichterlicher Rechtsprechung Bestandteil des Schadens sind, den die unfallgegnerische Versicherung zu bezahlen hat.

Weitere juristische Infos darüber unter *) www.vks.org *) und www.captain-huk.de *)
*) Der Autor übernimmt keine Haftung für die Inhalte dieser Internet-Adressen (bzw. externen Links).
    Für den Inhalt dieser Internetseiten (bzw. verlinkten) sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Nun können Sie, falls Sie wirklich möchten, uns das Ihnen vorliegende Gutachten per Post zustellen, auch wenn Sie nicht im "Großraum Köln" wohnen. 

Für den Großraum Köln, d.h. zwischen Olpe und Aachen, zwischen Düsseldorf und Bonn (wir kommen zu Ihnen!) empfehlen wir die Gutachter, die Ihr Vertrauen verdienen (erworben durch über 10.000 Gutachten für Privatpersonen) unser Mitglied:

Dipl. Ing. N. Spriewald

Dieser steht Ihnen zur Verfügung für alle verkehrs- und fahrzeugspezifischen Gutachten sowie
  •   Unfallschäden
  •   Wertermittlung
  •   Unfallrekonstruktion
  •   Erstellung und Überprüfung von   Gutachten

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Jeder kann sich Kfz-Sachverständiger nennen und darf Kfz-Schadengutachten erstellen.

Kritisch wird es nur dann, wenn dieses Gutachten von irgend jemandem angezweifelt wird. Dann wird nach beruflicher Qualifikation, nach Anerkennung von irgendeinem Verband oder nach öffentlicher Bestellung und Vereidigung gefragt.

Freie Kfz-Sachverständige können durchaus von Versicherungen oder Werkstätten 'abhängige' Gutachter sein, die insgesamt das Fahrzeug 'kaputt rechnen' oder den Schaden herunterrechnen oder eine Wertminderung vollkommen ausschließen.

Die beiden großen Sachverständigen-Organisationen, die ihre Angestellten zu Kfz-Sachverständigen ernennen, sind durchaus in der Lage, Gutachten zu erstellen, die den Namen verdienen, jedoch hat jeder Gutachter seine Entscheidungsspielräume, die sicherlich auch von der Geschäftspolitik ihres Arbeitgebers anhängig sind.

Bekanntermaßen handelt es sich um einen "eingetragenen Verein", deren Vereinsmitglieder die regionalen Industrie-Großunternehmen sind und um eine "Aktiengesellschaft", deren Aktionäre unbekannt bzw. einige Versicherungen sind. Sinnvoll ist es natürlich, seine Fachkenntnisse von einem zertifizierten, unabhängigen Berufsverband überprüfen zulassen, einen "Kfz-Meisterbrief" oder ein "Ing.-Diplom" in der Tasche zu haben, wobei letzteres nicht automatisch Kenntnisse des Autos beinhaltet, denn Baustatiker sind auch Dipl.-Ingenieure. Letzteres sind im allgemeinen die Voraussetzungen, die auch die IHK für eine öffentliche Bestellung und Vereidigung zugrunde legt, die Bewerber auf ihr kfz-spezifisches Wissen prüft und eine allg. personenbezogene nicht überprüfbare Eignung testiert.

Dabei sollte auch die prüfende IHK vielleicht auf ihre "Unabhängigkeit" geprüft werden, denn die Versicherungen als Unternehmen sind selbst Mitglieder der IHK.

Zweifelsfreie und von niemanden zu überprüfende oder zu ernennende Kfz-Sachverständige dürften jedoch Dipl.-Ing. für Kfz-Technik sein, die technisch-analytisch ein Auto vollkommen durchdrungen haben und selbst an der Konstruktion und Entwicklung von Fahrzeugen mitgewirkt haben.

Die Kostenträger der Gutachten - die Haftpflichtversicherer- betrachten eine derartige Ausbildung als "überqualifiziert" und wünschen sich nur eingearbeitete Ex-Versicherungsvertreter als Gutachter, bestenfalls mit einer Techniker-Ausbildung oder mit einem Kfz-Meisterbrief.

Auch Empfehlungen der Versicherungen zu bestimmten Kfz-Sachverständigen-Büros sollten mit Vorsicht zu betrachten sein, denn diese liefern -durch Exclusiv-Verträge an Versicherungen gebunden- mehr Parteigutachten für Versicherungen als für den Geschädigten und empfehlen Reparaturwege, die möglicherweise fachlich nicht haltbar sind und ausgesprochen tendenziös sein können.

Sie haben als Geschädigter bei einem Unfall die freie Wahl eines Kfz-Gutachters Ihres Vertrauens mit der Erstellung des Gutachtens zur Beweissicherung zu beauftragen.

Sie können niemals einen überqualifizierten Kfz-Sachverständigen beauftragen, weil es keine überqualifizierten Kfz-Sachverständige gibt.

Der Beste ist gerade gut genug, wenn Sie nach der Reparatur wieder 180 km/h fahren wollen.

Sie lassen Ihre Wirbelsäule ja auch nicht von einem Masseur begutachten sondern von einem Arzt, besser noch Orthopäde.

Sollten Sie nun unsicher sein, ob der "richtige Gutachter" den Fahrzeugschaden beurteilt hat,
 fragen Sie sich selbst oder bei diesem Gutachter nach, ob mit dem Geldbetrag, den dieses Gutachten aufweist:
  • die Betriebs-Sicherheit = Zustand von Kühler, Gebläse, Radlager, Antriebswellen etc. 
  • die Verkehrs-Sicherheit= Zustand von Reifen, Felgen, Bremse, Lenkung, Achsaufhängungsteilen etc.
  • die Crash-Sicherheit = Zustand von Knautschzonen, Fahrgastzelle, Airbag, Sicherheitsgurten etc. wiederhergestellt werden kann?

Weiterhin:
  • Wurde Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung *) zugesichert ? 
  •  Wurde Ihnen kein Abzug für Wertverbesserung *) zugemutet ? 
  •  Wurde eine Wertminderung festgesetzt (wenn PKW jünger als 5 Jahre) ?
  •  Wurde die Schadenursache besprochen (Unklarheit der Schuldfrage oder Teilschuld bedingen eine jetzt noch mögliche Einschätzung in verkehrsechnisch-physikalischer Hinsicht zwecks einer späteren Unfallrekonstruktion, falls plötzlich von der Gegenseite das Gegenteil behauptet wird).
  • Wurden zur Begründung möglicher Schmerzensgeldansprüche die Fahrzeuggeschwindigkeiten beim Aufprall eingeschätzt ? *) s. Begriffslexikon für Unfallgeschädigte

Wenn Sie mehr als 1x mit "nein" geantwortet haben, dann hatten Sie den "falschen" erwischt !

Es bleibt nur die sinnvolle Möglichkeit, wenn Sie nun Ihren Schaden minimieren wollen, das vorliegende Gutachten durch einen unabhängigen Gutachter überprüfen zu lassen.

Zuvor sollten Sie jedoch einen Rechtsanwalt befragen (Vorsicht: Fragen Sie ihn, ob er in der letzten Zeit mehrfach für irgendwelche Versicherungen als Anwalt tätig war), der Ihnen bestätigen wird, dass die Kosten für einen Gutachter Ihres Vertrauens nach höchstrichterlicher Rechtsprechung Bestandteil des Schadens sind, den die unfallgegnerische Versicherung zu bezahlen hat.

Weitere juristische Infos darüber unter *) www.vks.org *) und www.captain-huk.de *)
*) Der Autor übernimmt keine Haftung für die Inhalte dieser Internet-Adressen (bzw. externen Links).
    Für den Inhalt dieser Internetseiten (bzw. verlinkten) sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Nun können Sie, falls Sie wirklich möchten, uns das Ihnen vorliegende Gutachten per Post zustellen, auch wenn Sie nicht im "Großraum Köln" wohnen. 

Für den Großraum Köln, d.h. zwischen Olpe und Aachen, zwischen Düsseldorf und Bonn (wir kommen zu Ihnen!) empfehlen wir die Gutachter, die Ihr Vertrauen verdienen (erworben durch über 10.000 Gutachten für Privatpersonen) unser Mitglied:

Dipl. Ing. N. Spriewald

Dieser steht Ihnen zur Verfügung für alle verkehrs- und fahrzeugspezifischen Gutachten sowie
  •   Unfallschäden
  •   Wertermittlung
  •   Unfallrekonstruktion
  •   Erstellung und Überprüfung von   Gutachten
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