Elisabeth Spriewald
Praxis für Physiotherapie GmbH

Zuzahlung

Liebe Patient:innen,


für die von uns erbrachte Physiotherapie (Heilmittelbehandlungen) ist von Ihnen als gesetzlich versicherten Patient:in eine gesetzliche Zuzahlung (Eigenanteil) gem.
§ 61, SGB V zu leisten. Diese beträgt 10% der Behandlungskosten zuzüglich 10 Euro je Verordnung.


Unsere Praxis ist verpflichtet, mit Beginn der ersten Behandlung die Zuzahlung im Auftrag Ihrer Krankenkasse einzuziehen. Unabhängig von dem tatsächlichen Eingang Ihrer Zahlung wird die Vergütung für die von uns Ihnen gegenüber erbrachten Leistung zur Vereinfachung Ihrer Krankenkasse um die Zuzahlung direkt gekürzt.


Zuzahlungsbefreiung


Sie können sich auf Antrag hin bei Ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreien lassen, wenn die von Ihnen sämtliche geleisteten Zuzahlungen (Eigenanteile) in Summe pro Kalenderjahr 2% bzw. bei chronischen Erkrankungen 1% Ihres Bruttoeinkommens übersteigen. Weitere Informationen und auch Unterlagen zum Antrag auf Befreiung erhalten Sie von Ihrer
Krankenkasse

Sofern Sie von der Zuzahlung befreit sind, legen Sie bitte vor Beginn der ersten Behandlung im jeweiligen Kalenderjahr Ihren Befreiungsausweis vor. Nur dann sind wir von der Pflicht befreit, bei Ihnen die Zuzahlung für die Dauer eines Kalenderjahres einzuziehen, unabhängig davon, ob auf der jeweiligen Verordnung der Vermerk "gebührenfrei" enthalten ist oder nicht.


Hinweis


Bitte legen Sie zeitnah auch Ihrem verordnenden Arzt den Befreiungsausweis vor, damit so künftige Verordnungen bereits mit einem entsprechenden Vermerk ausgestellt sind.


Ihr Praxis-Team