Wichtige Hinweise zum Behandlungsbeginn
Liebe Patient:innen,
wir behandeln grundsätzlich nur auf ärztliche Verordnung, egal ob für Selbstzahler oder gesetzlich Versicherte. Daher ist es erforderlich, dass vor dem ersten Behandlungstermin eine gültige Verordnung vorliegt. Ohne eine gültige Verordnung können wir keine Behandlung durchführen.
Für uns ist es wichtig, dass wir ein Therapieziel definieren und mit unseren Behandlung auf die Erreichung dieses Therapieziels hin ausrichten. Aus diesem Grund wird bei der ersten Behandlung zunächst eine Anamnese durchgeführt. Hierbei wird unterstützend zur vorgelegten Verordnung Ihre individuelle Krankengeschichte als auch die aktuellen Beschwerden erfasst. Bitte legen Sie ggfs. auch ärztliche Unterlagen vor.
Wir bitte Sie auch in Ihrem eigenen Interesse, die Angaben vollständig vorzunehmen und uns Veränderungen zeitnah mitzuteilen, damit unsere Therapeut:innen dies bei der Behandlung entsprechend berücksichtigen können.
Für gesetzlich Versicherte wird eine Zuzahlung erhoben. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist regelmäßig auf der Verordnung entsprechend vermerkt. Wir bitten ungeachtet dessen für den Fall einer Befreiung den für das jeweilige Kalenderjahr gültige Befreiungsausweis vorzulegen. So können wir auch bei einer als "gebührenpflichtig" gekennzeichneten Verordnung auf die Erhebung der Zuzahlung verzichten.
Bitte bringen Sie ein Handtuch für die Behandlungsliege mit.

